Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Dortmund, Westfalendamm. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 45 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit PoliScan Speed mobil 95 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Dortmund übersandte Zeugenfragebogen

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