Bei einer Geschwindigkeitsmessung  wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften in Stadt Lünen, Gahmener Straße, Höhe Hn 217, FR Dortmund-Derne mit 57 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Messung mit Speedophot RADAR, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen von Bußgeldstelle Stadt Lünen übersandt.

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