Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt am 02.06.2016 außerhalb geschlossener Ortschaften in Lünen, auf der BAB 2, bei km 418.250, FR Oberhausen ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 111 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 31 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage Multanova 6f Digital.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Unna übersandt.

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