Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Rothenburg, S 127, Priebuser Straße, Höhe 36, FR Lodenau ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 56 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 26 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Speedophot RADAR
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Rotenburg Wümme übersandt.
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