Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Rothenburg, S 127, Priebuser Straße, Höhe Nr. 16, FR Lodenau die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 58 km/h bei zulässigen 30 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät Speedophot Radar festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 28 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rotenburg Wümme übersandte Vordruck Anhörung
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