Innerorts wurde in 14050 Bln. Ch auf dem Spandauer Damm, Lichtmast 192, Ri. Charlottenburger Chaussee die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 60 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 10 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß Messgerät Multanova 6 F Digital und Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

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