Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 10585, Berlin, Ch / Wi, auf der Otto-Suhr-Allee begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 6 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto 56 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Anhörung

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