Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Münster, auf der Weseler Str., Polizeischule, FR Autobahn 43 um 6 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 15,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 66 km/h. Beweismittel: Messgerät TraffiStar S 350, Foto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Münster

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