Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamberge, auf der B 75, Strormannstraße die Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 6 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Lichtschrankenmessung mit Foto ergab 56 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schleswig-Holstein

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