Es wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in 10318 Berlin, Lb, auf der Waldowallee, Ri. Verlängerte Waldowallee um 6 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit einem Geschwindigkeitsmessgerät 36 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Anhörung

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