Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Mitgenfeld, Denkmalstraße, i.H. BHS um 7 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 25,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 37 km/h. Beweismittel: Messgerät LEIVTEC XV3, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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