Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften gemessen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Niederlauer, OT Unterebersbach, auf der Palmsbergstraße, i.H. Hs.-Nr. 23 um 26 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: LEIVTEC XV3 76 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt übersandte Formular Anhörung
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