Es wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in 89555, Steinheim, auf der Kappelstraße, Höhe im Hirschtal 2 um 34 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät TP-Speedophot Radar mobil 84 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bußgeldstelle Landratsamt Heidenheim übersandte Zeugenfragebogen

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