Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in 89564, Nattheim Steinweil, auf der Römerstraße, B 466 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 88 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 38 km/h. Beweismittel: Messung mit TPH-S digital stationär.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landratsamt Heidenheim übersandt.
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