Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Braunschweig, Hansestraße, Höhe Nr. 50, auswärts mit 46 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 96 km/h. Beweismittel: Messung mit Multanova VR 6F, Foto.

Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG, § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Braunschweig übersandt.

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