Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Braunschweig, BAB 39, Rtg. Salzwedel, km 176,500 um 60 km/h bei zulässigen 63 km/h überschritten. Festgestellt wurden 123 km/h, Beweismittel: Messung mit Police Pilot ProVida 2000.

Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG,§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Braunschweig übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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