Am 19.10.2015 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Großenaspe, Scheeperreder, Höhe Nr. 5 um 29 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Sensormessung 59 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 Bkat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Kreis Segeberg

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