Mit 38 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in Dresden, auf der Stauffenbergallee, ggü. Lichtmast Nr. 125, auf Ri. Königsbrücker Straße, in Richtung Radeberger Straße, innerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Messung mit MULTANOVA digital mit Foto ergab 68 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landeshauptstadt Dresden übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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