Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Glauchau, auf der Schlachthofstraße, in Höhe Grundschule, in Fahrtrichtung Talstraße die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 22 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Messung mit LEIVTEC XV3 ergab 52 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Große Kreisstadt Glauchau übersandte Zeugenfragebogen
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