Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Glauchau, S 288, Meeranerstraße, FR BAB 4 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 16 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Messung mit D1 TraffiStar S350 MiniRack mit Foto ergab 66 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Große Kreisstadt Glauchau übersandte Formular Anhörung

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