Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der Heidelberger Str., unter Brücke, in 68519, Viernheim, FR RNZ die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 75 km/h mit durch Messung mit Lasergerät mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen
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