Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Viernheim, auf der L 3111, NK 315, bei km 2,426, Viernheim Richtung Hüttenfeld wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 102 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Sensormessung, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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