Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bremerhaven, auf der Columbusstraße, Höhe Columbuscenter, FR Süden die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 56 km/h durch Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 6 km/h wurde ein Verwarnungsgeld von 15,00 € erhoben.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremerhaven übersandte Schriftliche Verwarnung

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