Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 10783, Berlin Tsch, auf der Potsdamer Straße 184, Ri. Hauptstraße begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 15 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto 45 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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