Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Eckernförde, Flensburger Straße, B 76 mit 7 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 57 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung und Foto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat

Verwarnung / Anhörung wurde von  Bußgeldstelle Schleswig-Holstein übersandt.

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