Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dortmund, auf der Emil-Figge-Straße begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 16 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden mit Lasermessung PoliScan Speed mobil mit Foto 46 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Stadt Dortmund übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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