Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 64739, Höchst i. Odw., Höhe Bismarckstr. 58, FR Ortsmitte begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 7 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden durch Messung mit Lasergerät mit Foto 37 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gemeinde Höchst i. Odw. übersandte Verwarnung / Anhörung
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