Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Grefrath, Stadionstraße, Haus Nr. 140, FR Schanzenstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 44 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 14 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit Speedophot.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Kreis Viersen übersandte Verwarnung / Zeugenfragebogen

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