Es wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in 82008, Unterhaching,. Bürgermeister-Prenn-Straße, Höhe Einm. Kirchenstraße um 11 km/h, bei zulässigen 10 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor 21 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Verwarnung / Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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