Der erforderliche Abstand wurde in Unterhaching, Landkreis München, auf der A 995, München-AK München- Süd, AB 100, ST 1,320, Ri. Salzburg nicht eingehalten. Am 11.11.2015 wurde bei einer Geschwindigkeit von 106 km/h statt des erforderlichen Abstandes von 53,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug ein Abstand von 14,42 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Videomessgerät Abstand- stationär festgestellt.

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

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