Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stadt Kaufbeuren, Reifträgerweg, geg. 33, Rtg. Gablonzer Ring mit 12 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: TraffiStar S 350 und Foto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat
Schriftliche Verwarnung / Anhörung wurde von Bußgeldstelle Stadt Kaufbeuren übersandt.
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