Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde mit Bußgeldbescheid geahndet. Die erlaubte Geschwindigkeit wurde in Kaufbeuren, auf der Apfeltranger Straße, Höhe Anw. 32/34, Richtung stadtauswärts um 23 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden 53 km/h, Beweismittel: Messgerät LEIVTEC XV3, Bild, Bußgeld: 80,00 €

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Stadt Kaufbeuren

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