Der erforderliche Abstand wurde nicht eingehalten. Am 10.12.2015 wurde in 07613, Walpernhain, auf der BAB 9, Richtung München, km 167.5 bei einer Geschwindigkeit von 147 km/h statt des nötigen Abstandes von 61,25 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 26,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung festgestellt.

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern

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