Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Fürth, Aldringerstraße, LM 8, Ri. Friedlandstraße die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 48 km/h bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h mit einem  Geschwindigkeitsmessgerät festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 18 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Nürnberg übersandte Formular Anhörung

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