Bei einer Geschwindigkeit von 98 km/h wurde der erforderliche Abstand von 49,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Fürth, auf der A 73, Ri. Feucht, im Abschnitt 730, bei km 1,661 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 24,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.5.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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