Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in München, Balanstr. 89, stadteinwärts mit 18 km/h, bei erlaubten 30 km/h festgestellt. Die durchgeführte Lasermessung dokumentierte mit Foto 48 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle München übersandte Vordruck Anhörung

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