Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 11.11.2015 in Rottendorf, auf der BAB A 7, Richtung Füssen mit 61 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 141 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage PoliScan Speed, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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