Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in München, auf der Ehrwalder Straße, Höhe Nr. 43, stadteinwärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 60 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 30 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß Radarmessung und Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landeshauptstadt München übersandte Anhörung
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