Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 728095, Lichtenstein-Unterhausen, auf der B 312, Wilhelmstraße, Höhe Gebäude Nr. 72, FR Reutlingen um 14 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 25,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 44 km/h. Beweismittel: Sensormessung, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Reutlingen übersandte Verwarnung / Anhörung

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