Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der L 331, Quadenschönfeld, Abs 20, km 1,105, Ri. B 198 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 11 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 61 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit PoliScan FM1.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erhob 50,00 € Verwarnungsgeld

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