Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Alsfeld, OT Eudorf, auf der Ziegenhainerstr., FR Schrecksbach mit 6 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Messung mit Lasergerät ergab mit Beweisfoto 56 km/h.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Alsfeld übersandt Zeugenfragebogen

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