Nach Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit in Alsfeld, OT Eudorf, auf der B 254, Ziegenhainstr., FR Schrecksbach wurde Verwarnungsgeld von 15,00 € erhoben. Die Überschreitung betrug 6 km/h, zulässig waren 50 km/h, die Messung mit Lasergerät mit Foto ergab 56 km/h.

Verletzte Vorschriften:  § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Alsfeld

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