Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 69151, Neckargmünd, Bahnhofstr. 91, FR Heidelberg mit 6 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 350 dokumentierte mit Foto 56 km/h.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Rhein-Neckar-Kreis übersandte Verwarnung / Anhörung

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