Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 22 km/h in Leipzig, Tröndinring / Gerberstraße überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät stat. Anlage PoliScan FM mit Foto 71 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Leipzig
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