Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Ludwigsburg, auf der Markgröninger Straße innerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden mit Messgerät Riegl FG21-P 72 km/h. Bußgeld: 70,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bußgeldstelle Ludwigsburg erließ Bußgeldbescheid

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