Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Ludwigsburg, auf der Markgröninger Straße innerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden mit Messgerät Riegl FG21-P 72 km/h. Bußgeld: 70,00 €
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bußgeldstelle Ludwigsburg erließ Bußgeldbescheid
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.