Blitzer Lohnsfeld, Lohnsfeld, Kaiserstraße im Überblick
An der Messstelle Lohnsfeld, Lohnsfeld, Kaiserstraße, Höhe Nr. 2, FR Kaiserslautern sind bei der Blitzerkanzlei seit 2020 2 Fälle dokumentiert. Bußgeldstelle nach unseren Unterlagen: Zentrale Bußgeldstelle Speyer.
- Überwachung
- Geschwindigkeit
- Ort
- Lohnsfeld
- Landkreis
- Donnersbergkreis
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Ortslage
- innerhalb geschlossener Ortschaft
- Tempolimit
- 50 km/h (häufigste Angabe in den Fällen)
- Messgeräte
- Sensor- und Piezomessung, Lichtschrankenmessung
- Bußgeldstelle
- Zentrale Bußgeldstelle Speyer
- Dokumentierte Fälle
- 2 (seit 2020)
- Stand der Angaben
- September 2026
Ortsangaben: GeoNames (CC BY 4.0), © OpenStreetMap-Mitwirkende
Typische Prüfpunkte
- Sensoren: Zustand der Sensoren und der Fahrbahn.
- Zuordnung: Mehrspurige Straßen.
Dokumentierte Fälle am Blitzer Lohnsfeld, Lohnsfeld, Kaiserstraße
-
Mai 2020
In Lohnsfeld, Lohnsfeld, Kaiserstraße, Höhe Nr. 2, FR Kaiserslautern Geschwindigkeitsverstoß begangen, Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)
Rechtsgrundlage: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG
erlaubt 50 km/h Sensor- und Piezomessung
-
April 2020
Wegen Geschwindigkeitsübertretung in Lohnsfeld, Kaiserstraße, Höhe Nr. 2, FR Kaiserslautern Bußgeldverfahren eingeleitet, Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)
Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 3, § 49 StVO, § 24 StVG
Bußgeld am Blitzer Lohnsfeld, Lohnsfeld, Kaiserstraße (Tempo 50 innerorts)
Erlaubt sind hier 50 km/h innerorts. Die Tabelle zeigt, was eine Überschreitung am Blitzer Lohnsfeld, Lohnsfeld, Kaiserstraße für Pkw kostet – und ab welcher Geschwindigkeit die jeweilige Stufe hier greift. Maßgeblich ist der Wert nach Abzug der Messtoleranz (bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 %). Grundlage: bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog, Stand seit 09.11.2021.
| Überschreitung | Hier gefahren | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
|---|---|---|---|---|---|
| 1–10 km/h | 51–60 km/h | 30 € | – | – | Einspruch prüfen |
| 11–15 km/h | 61–65 km/h | 50 € | – | – | Einspruch prüfen |
| 16–20 km/h | 66–70 km/h | 70 € | – | – | Einspruch prüfen |
| 21–25 km/h | 71–75 km/h | 115 € | 1 | – | Einspruch prüfen |
| 26–30 km/h | 76–80 km/h | 180 € | 1 | – bei Wiederholung 1 Monat* | Einspruch prüfen |
| 31–40 km/h | 81–90 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| 41–50 km/h | 91–100 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| 51–60 km/h | 101–110 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | Einspruch prüfen |
| 61–70 km/h | 111–120 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | Einspruch prüfen |
| über 70 km/h | ab 121 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | Einspruch prüfen |
Bußgeld für Tempo 50 berechnen · Zum vollständigen Bußgeldkatalog
Messtechnik am Blitzer Lohnsfeld, Lohnsfeld, Kaiserstraße
Sensor- und Piezomessung
Am Blitzer Lohnsfeld, Lohnsfeld, Kaiserstraße wird per Sensor- und Piezomessung gemessen; welches Gerät genau, ist nicht bekannt. In 1 Fall an dieser Messstelle genannt. Auch dieses Verfahren hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Bußgeldakte.
- Sensoren: Zustand der Sensoren und der Fahrbahn.
- Zuordnung: Mehrspurige Straßen.
Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu Sensor- und Piezomessung
Lichtschrankenmessung
Am Blitzer Lohnsfeld, Lohnsfeld, Kaiserstraße wird per Lichtschrankenmessung gemessen; welches Gerät genau, ist nicht bekannt. In 1 Fall an dieser Messstelle genannt. Auch dieses Verfahren hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Bußgeldakte.
- Ausrichtung: Die Lichtschranken müssen parallel zueinander und zur Fahrbahn stehen.
- Störungen: Andere Fahrzeuge oder Gegenstände können die Lichtschranken unterbrechen.
Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu Lichtschrankenmessung
Bußgeldstelle zu dieser Messstelle
Nach unseren Unterlagen: Zentrale Bußgeldstelle Speyer. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.
Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.
Am Blitzer Lohnsfeld, Lohnsfeld, Kaiserstraße geblitzt? So legen Sie Einspruch ein
- Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
- Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
- Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Blitzer Lohnsfeld, Lohnsfeld, Kaiserstraße und der Bescheid angreifbar sind.
- Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.
Häufige Fragen zum Blitzer Lohnsfeld, Lohnsfeld, Kaiserstraße
Wie schnell darf man am Blitzer Lohnsfeld, Lohnsfeld, Kaiserstraße fahren?
Zulässig sind dort 50 km/h (innerorts). Gemessen wird hier per Sensor- und Piezomessung. Maßgeblich für das Bußgeld ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
Ich wurde am Blitzer Lohnsfeld, Lohnsfeld, Kaiserstraße geblitzt – was passiert jetzt?
In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.
Wie lange habe ich nach dem Blitzer Lohnsfeld, Lohnsfeld, Kaiserstraße Zeit für einen Einspruch?
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.
Lohnt sich ein Einspruch nach dem Blitzer Lohnsfeld, Lohnsfeld, Kaiserstraße?
Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Gemessen wird hier per Sensor- und Piezomessung – auch dieses Verfahren hat typische Fehlerquellen. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.
Muss ich den Anhörungsbogen zum Blitzer Lohnsfeld, Lohnsfeld, Kaiserstraße ausfüllen?
Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.
Wann verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß am Blitzer Lohnsfeld, Lohnsfeld, Kaiserstraße?
Die Verfolgungsverjährung beträgt drei Monate, solange kein Bußgeldbescheid ergangen ist, danach sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Bestimmte Maßnahmen der Behörde unterbrechen die Frist.