In München auf der Landshuter Allee, Nr. 32, Ri. Norden wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 14 km/h überschritten. Gemessen wurden 64 km/h mit Messgerät PoliScan Speed, bei zulässigen 50 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Beweisfoto. Verwarnungsgeld von 25,00 € wurde angeboten.

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

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