Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 72805, Lichtenstein-Unterhausen, auf der B 312, Wilhelmstraße, Höhe Gebäude Nr. 162, FR Engstingen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 32 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit Foto 62 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Reutlingen

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