Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wolfsburg, auf dem Berliner Ring, FR Westen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 84 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 34 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß Messsystem PoliScan Speed und Frontfoto.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 6 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Wolfsburg übersandte Anhörung
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