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- +41 (0)61 208 00 46
Geben Sie bei jeder Nachricht das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben an.
Auf einen Blick
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Messgeräte
- 2 im Gebiet, am häufigsten PoliScan Speed
- Messstellen
- 1 im Blitzer-Katalog
Über das Portal lassen sich Anhörungsbogen und Zeugenfragebogen online beantworten. Ob und was Sie angeben, sollten Sie vorher klären: Anhörungsbogen.
Wer ahndet Geschwindigkeitsverstöße in Baden-Württemberg?
In Baden-Württemberg richtet sich die Zuständigkeit nach dem Ort: Auf Bundesautobahnen ahndet die Zentrale Bußgeldstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe alle Verstöße; außerhalb von Autobahnen ist die jeweils örtliche untere Verwaltungsbehörde zuständig. Zur Seite der zentralen Stelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe.
Maßgeblich ist die Behörde, die auf Ihrem Anhörungsbogen oder Bescheid als Absender steht – an sie richten sich auch Äußerungen und ein Einspruch.
Orte mit Messstellen
Im Blitzer-Katalog sind der Kantonspolizei Basel-Stadt, Mobile Verkehrspolizei (Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt) 1 Messstellen zugeordnet. Die meisten liegen in diesen Orten:
Welche Schreiben kommen von der Kantonspolizei Basel-Stadt, Mobile Verkehrspolizei (Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt)?
- AnhörungsbogenGeht an den mutmaßlichen Fahrer. Angaben zur Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht.
- ZeugenfragebogenGeht an den Halter, wenn die Behörde den Fahrer nicht kennt.
- BußgeldbescheidKommt förmlich zugestellt, meist im gelben Umschlag. Ab Zustellung laufen zwei Wochen für den Einspruch.
Bescheid von der Kantonspolizei Basel-Stadt, Mobile Verkehrspolizei (Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt) erhalten?
Der Einspruch geht an die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, und muss zwei Wochen nach Zustellung dort sein. Ob er Aussicht hat, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll, Eichschein und Messdaten. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei fordert die Akte bei der Behörde an und sagt Ihnen, ob sich der Einspruch lohnt.
Messgeräte in diesem Gebiet
Zugeordnete Messstellen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Kantonspolizei Basel-Stadt, Mobile Verkehrspolizei (Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt)?
Sie erreichen die Behörde telefonisch unter +41 (0)61 208 00 46. Geben Sie immer das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben an.
Ist die Kantonspolizei Basel-Stadt, Mobile Verkehrspolizei (Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt) für jeden Blitzer in Baden-Württemberg zuständig?
Nicht unbedingt. In Baden-Württemberg richtet sich die Zuständigkeit nach dem Ort: Auf Bundesautobahnen ahndet die Zentrale Bußgeldstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe alle Verstöße; außerhalb von Autobahnen ist die jeweils örtliche untere Verwaltungsbehörde zuständig. Maßgeblich ist die Behörde, die auf Ihrem Anhörungsbogen oder Bescheid als Absender steht.
Wie lege ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid von der Kantonspolizei Basel-Stadt, Mobile Verkehrspolizei (Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt) ein?
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde eingehen, die den Bescheid erlassen hat. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Ob sich ein Einspruch lohnt, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll und Eichschein. Lassen Sie den Bescheid deshalb von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen, mehr unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.
Welche Blitzer gehören zur Kantonspolizei Basel-Stadt, Mobile Verkehrspolizei (Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt)?
Im Blitzer-Katalog sind der Kantonspolizei Basel-Stadt, Mobile Verkehrspolizei (Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt) 1 Messstellen zugeordnet, vor allem in Seelbach. Die Liste steht weiter oben auf dieser Seite.